Vorstand
Die Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte ist ein eingetragener
Verein und vom Finanzamt Dortmund-Unna als gemeinützig anerkannt und
somit auch berechtigt, Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.
Der Verein wird von einem jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählten
Vorstand geführt. Die nachfolgend aufgeführten Damen und Herren leiten
als Vorstandsmitglieder die Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte
e.V.
» 1. Vorsitzende
Dagmar Höke trat 2009 die Nachfolge von Dr. Rolf Massin an. Sie ist
gleichzeitig auch Vorsitzende des Arbeitskreises Schwerte-Labuissière.
» 2. Vorsitzender
In der Mitgliederversammlung vom 14.05.2013 wurde Gabriele Körber zur neuen
2. Vorsitzender vorgeschlagen und von den Mitgliedern gewählt. Frau
Körber ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Schwerte-Hastings-
» Ehrenvorsitzende
Dr. Horst Knöpke
Dr. Rolf Massin
» Geschäftsführer In der Mitgliederversammlung
vom 14. Mai 2013 wurde Herr Uwe Buchwald als neuer Geschäftsführer vorgeschlagen und von den Mitgliedern gewählt.
Uwe
Buchwald ist seit seinem 12. Lebensjahr in der
Städtepartnerschaftsbewegung aktiv, langjähriges Mitglied der
Gesellschaft und war auch bereits einmal Vorsitzender des
Arbeitskreises Schwerte-Labuissiere.
» Schatzmeisterin
Angelika Nappert verwaltet als Schatzmeisterin verantwortlich das
Vermögen der Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V.
» Schriftführerin
Karla Matussek fertigt als Schriftführerin der
Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V. von allen Vorstands-
und Mitgliederversammlungen Niederschriften an. Sie ist
Gründungsmitglied der Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V.
und langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Schwerte-Hastings.
Beirat
Zur Unterstützung und Beratung des geschäftsführenden Vorstandes
besteht ein Beirat. Er soll mindestens drei, höchstens sechs Mitglieder
umfassen.
Die Mitglieder des Beirates werden von der
Mitgliederversammlung grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren
gewählt. Sie brauchen nicht unbedingt auch Mitglieder der Gesellschaft
zu sein.
Drei Mitglieder des Beirates sollen vom jeweiligen Ausschuss des Rates
der Stadt Schwerte, zu dessen Zuständigkeit die Städtepartnerschaften
gehören, bestimmt werden.