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Vorstand

Die Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte ist ein eingetragener Verein und vom Finanzamt Dortmund-Unna als gemeinützig anerkannt und somit auch berechtigt, Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.

Der Verein wird von einem jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählten Vorstand geführt. Die nachfolgend aufgeführten Damen und Herren leiten als Vorstandsmitglieder die Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V.

» 1. Vorsitzende Dagmar Höke trat 2009 die Nachfolge von Dr. Rolf Massin an. Sie ist gleichzeitig auch Vorsitzende des Arbeitskreises Schwerte-Labuissière.

» 2. Vorsitzender

In der Mitgliederversammlung vom 14.05.2013 wurde Gabriele Körber zur  neuen 2. Vorsitzender vorgeschlagen und von den Mitgliedern gewählt. Frau Körber ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Schwerte-Hastings-

» Ehrenvorsitzende Dr. Horst Knöpke

Dr. Rolf Massin


» Geschäftsführer In der Mitgliederversammlung vom 14. Mai 2013 wurde Herr Uwe Buchwald als neuer Geschäftsführer vorgeschlagen und von den Mitgliedern gewählt.

Uwe Buchwald ist seit seinem 12. Lebensjahr in der Städtepartnerschaftsbewegung aktiv, langjähriges Mitglied der Gesellschaft und war auch bereits einmal Vorsitzender des Arbeitskreises Schwerte-Labuissiere.


» Schatzmeisterin Angelika Nappert verwaltet als Schatzmeisterin verantwortlich das Vermögen der Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V.

» Schriftführerin Karla Matussek fertigt als Schriftführerin der Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V. von allen Vorstands- und Mitgliederversammlungen Niederschriften an. Sie ist Gründungsmitglied der Städtepartnerschafts-Gesellschaft Schwerte e.V. und langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Schwerte-Hastings.

Beirat

Zur Unterstützung und Beratung des geschäftsführenden Vorstandes besteht ein Beirat. Er soll mindestens drei, höchstens sechs Mitglieder umfassen.
Die Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie brauchen nicht unbedingt auch Mitglieder der Gesellschaft zu sein.
Drei Mitglieder des Beirates sollen vom jeweiligen Ausschuss des Rates der Stadt Schwerte, zu dessen Zuständigkeit die Städtepartnerschaften gehören, bestimmt werden.